Schon im April wies die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD in Harburg darauf hin, dass es zusätzliche Bundesmittel für die Kinderbetreuung bei Integrationskursen gibt: „Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, wenn viele Frauen nicht an den Integrationskursen teilnehmen, weil sie keine Betreuung für ihre Kinder haben“, meinte sie schon damals.

Inzwischen hat die Behörde für Soziales, Familie und Integration auf einen Antrag der SPD geantwortet und mitgeteilt, dass anders als vom BAMF gefordert, keine zusätzliche Genehmigung des Jugendhilfeträgers erforderlich ist.

 „Es ist gut, dass dies nun ohne umständliche Genehmigungsverfahren möglich ist.“ Meint hierzu Claudia Loss und ergänzt: „Leider hat sich herausgestellt, dass die Anbieter kaum Kenntnis davon haben – nicht von den Fördermöglichkeiten und schon gar nicht von den Verfahrenserleichterungen. Hier müssen wir geeignete Wege finden, den Informationsfluss von BAMF und BASFI zu den Anbietern zu verbessern.“ 

 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge startete im März mit einem Programm für die Anbieter von Integrationskursen, wenn sie zusätzlich eine Kinderbetreuung ermöglichen. Hier gelte es, die Kursanbieter auch zu motivieren und zu unterstützen, Kurse mit Kinderbetreuung in ihr Programm aufzunehmen. Deshalb forderte sie auch umfassende Informationen zur derzeitigen Lage, wollte aber auch erfahren, was getan werden kann, um das Angebot auszuweiten.

Integrationskurse mit begleitender Kinderbetreuung sind Mangelware und auch nach den Integrationskursen ohne Betreuung besteht eine große Nachfrage. Bisher können viele Interessenten – zumeist Frauen – nicht an Integrationskursen teilnehmen, da kein Betreuungsplatz für die noch nicht schulpflichtigen Kinder vorhanden ist. Kitaplätze sind stark nachgefragt und oftmals erst mit längerer Wartezeit zu bekommen. Das führt zu erheblichen Wartezeiten und Verzögerungen in dem Bemühen um Integration.

 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt seit Januar die Beratung und Unterstützung der Teilnehmenden und die hierfür erforderliche Netzwerkarbeit und die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen. Die Kursträger erhalten eine Beratungspauschale in Höhe von 30 EUR pro Berechtigtem.

 Seit März wird eine Förderung der integrationskursbegleitenden Betreuungsangebote durch die Integrationsträger gewährt. Jede Betreuungsstunde wird mit 6 € pro Betreuungsplatz gefördert. Die formalen Hürden dafür sind keineswegs so hoch, wie zunächst befürchtet.